Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Rede anlässlich des Global Marijuana March in Frankfurt

|   Reden

Rede von Herbert Förster

Redaktionelle Anmerkung: Die frei gehaltenen Grußworte zu Beginn und am Schluss der Rede werden hier nicht wiedergegeben.

Das Bundeskabinett hat am 04.05.2016 das Gesetz zu Cannabis als Medizin verabschiedet, welches die Verkehrs-, Verschreibungs- sowie Erstattungsfähigkeit von Cannabismedikamenten herstellen soll.

Jetzt wird es in den Bundestag eingebracht, um dort beraten zu werden. Dies ist ein wichtiger Schritt für die Patienten. Damit wird Cannabis fast ein Medikament wie jedes Andere.

Wie sieht es jedoch mit der Versorgungssicherheit aus? Schon jetzt kommen Patienten mit Ausnahmegenehmigungen nicht jederzeit an Cannabis. Ein wichtiger Schritt zur Versorgungssicherheit für Patienten wäre eine Genehmigung zum Eigenanbau. Diesen zu verhindern, wird von der Bundesregierung explizit als Zweck des Gesetzes genannt.Hier haben wir zusammen noch viel anzuschieben. Dass das Bundeskabinett diesen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat und Cannabis als Medikament anerkennen will, ist das Ergebnis des Drucks durch erfolgreiche Klagen von betroffenen Patienten.

Was mich als Pirat natürlich besonders bewegt, ist der Schutz der Daten der Menschen. Um Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen, müssen dem Entwurf zufolge Patienten an einer Begleiterhebung teilnehmen. Diesen Zwang, Persönliches preiszugeben, lehnen wir ab. Es ist vollkommen unklar, wie auf Grundlage dieser Daten Richtlinien für die Erstattung von Cannabisblüten erstellt werden sollen.

Wir Piraten fordern ein vernünftiges staatliches Forschungsprojekt zu Cannabis als Medizin. Viele Patienten haben bereits in der Vergangenheit angeboten, freiwillig an einem solchen Projekt teilzunehmen, die Bundesregierung hat dieses Angebot nicht wahrgenommen. Wir müssen Jahrzehnte der verhinderten Forschung im Bereich Cannabis nachholen, damit Cannabis in Zukunft mit der gleichen Evidenz eingesetzt werden kann wie andere Medikamente. Es gilt zur Umsetzung des Gesetzes die Bildungslücken in der Ärzteschaft schließen.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter tritt für einen repressiven Umgang mit den Anbietern illegaler Drogen (also  den Dealern) ein und fordert einen nicht-repressiven Umgang mit den Konsumenten ein. Dies vertraten Vertreter des Verbandes bei verschiedensten Veranstaltungen in verschiedenen Landtagen und dem Bundestag.

Doch wie ist der aktuelle Stand? Ich zitiere den Richter am BGH, Prof. Dr. Thomas Fischer:
„Das Betäubungsmittelstrafrecht in Deutschland ist ein großes Elend. Es produziert Elend, und trägt es fort und fort. Nichts ist in den letzten 40 Jahren dadurch besser geworden: weder gibt es weniger Süchtige noch weniger Straffällige noch weniger soziale Probleme. Was es gibt, ist allerdings eine gigantische, milliarden-verschlingende Prohibitionsindustrie, die die Preise hoch, die Qualität der Drogen miserabel und das Elend der Abhängigen konstant hält. Und eine Polizei-Industrie, der zur immerwährenden „Bekämpfung“ fast alles erlaubt wird.“ Zitat Ende.

Die Polizei hat den gesetzlichen Auftrag der Gefahrenabwehr und der Strafverfolgung. Das polizeiliche Eingreifen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz ist in erster Linie mit dem in §163 formulierten Strafverfolgungszwang begründet. Demzufolge ist die Polizei auch bei der Feststellung kleinster Mengen verpflichtet, Strafanzeige vorzunehmen. Tut sie das nicht, begeht die Polizei selbst eine Straftat. Da aber die Staatsanwaltschaft bei Mengen unter 6 Gramm zur Zeit die Verfahren einstellt, gehen Polizeibeamten davon aus, dass sie in 60 % der Fälle für den Papierkorb arbeiten.

Dazu kommt, dass es keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Höhe der Strafe, Prohibitionsstärke und der Verbreitung des Konsums gibt. Die Menschen greifen aus unterschiedlichen Gründen zu Cannabis, eine mögliche Strafe schreckt sie da nicht ab. Die Konsumenten nutzen Cannabis nicht, um Schaden zu erleiden, sondern weil Cannabis zu Genusszwecken ideal geeignet ist. Besser geeignet ist, als die beiden anderen Substanzen, die uns der Staat zu Verfügung stellt, um diese Gesellschaft hier zu ertragen.

Wir brauchen kein Verbot sondern eine Regulierung. Verbraucherschutz. Aufklärung. Und im Übrigen auch Abbau irrationaler Ängste. Was bisher und auch jetzt gemacht wird, ist, den Dealern die Regulierung zu überlassen. Die organisierte Kriminalität bringt Struktur in den Markt, und zwar ihre kriminelle Struktur. Die Prohibition unterstützt das. Wobei die Preise damit künstlich hoch gehalten werden und die Qualität leidet.

Dirk Peglow vom Bund Deutscher Kriminalbeamter sagte bei unserer letzten Podiumsdiskussion:
„Aus Sicht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter sollte dieser Minimalkonsens von der Grundannahme geprägt sein, dass es sich bei Cannabis um eine Substanz handelt, die gesundheitliche Risiken und die Gefahr der Entwicklung einer Abhängigkeit begründet. Wie bei Zigaretten und Alkohol.“

Laut dem Drogenbericht der europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht aus dem Jahr 2015 entfallen ca. 60% der gemeldeten Drogendelikte der EU auf den Konsum oder Besitz von Cannabis. Ca 19,3 Millionen EU-Bürger konsumieren innerhalb von 12 Monaten Cannabis, was einem Anteil von 5,7% der Gesamtbevölkerung entspricht. In der Altersgruppe von 15 bis 34 Jahren geben die Untersuchungen eine Anzahl von 14,6 Millionen Konsumenten an, was einem Anteil von 11,7% entspricht.

Laut der hessischen Landesstelle für Suchtfragen wurden im Jahr 2012 in Hessen insgesamt 182.000 Erwerbskonsumenten von Cannabis registriert, von denen 28.000 einen Cannabis-Missbrauch und 16.200 eine Cannabis-Abhängigkeit entwickelten. Dem stehen gegenüber bundesweit im Jahr 2014: 1032 Drogentote, davon 66 in Hessen. Drogentote wohlgemerkt, nicht Cannabistote. Demgegenüber 74.000,  die an den Folgen von Alkohol, und 140.000, die an den Folgen des Tabakkonsums starben. Drogentote werden noch immer gerne in der Diskussion angeführt. Was Berichte allerdings nicht zeigen, ist ,wieviele dieser Toten auf fehlende Aufklärung und fehlenden Verbraucherschutz bei Drogen zurückzuführen sind. Wie groß wäre die Empörung, wenn dieser Staat Bleibeimischungen in Tabak oder Methanol im Schnaps zuließe.

Diese Zahlen sind alleine schon ausreichend genug, um die Fragen der Suchtprävention in den politischen Fokus zu nehmen.

Deshalb fordere ich die Stadtverordnetenversammlung auf ein Pilotprojekt analog zum Frankfurter Weg zu beschließen! In der Vergangenheit, so auch in der letzten Wahlperiode, wurden Anträge hierzu von den Ewiggestrigen in der Versammlung blockiert. Ich werde mich weiter dafür einsetzen, dass hier in Frankfurt endlich was passiert.

Wir brauchen Räume für legales Kiffen. Wir brauchen Abgabestellen für Cannabis die für die Reinheit der Blüten und den Schutz der Jugend sorgen.

Ich fordere die Landtage und den Deutschen Bundestag auf, den Konsum und den privaten Anbau von Cannabis zu erlauben.

Diese Maßnahmen müssen auch auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Nur so beseitigen wir die Schwarzmärkte und befreien die Nutzer aus kriminellen Strukturen.

Zurück