Finanzausschuss des Bundestags vertagt Mietwohnungsbau-Förderung
Der Finanzausschuss hat am Mittwoch die geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus (18/7736, 18/8044) erneut vertagt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten, es gebe noch Beratungsbedarf. Mit dem Gesetz soll der Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Dazu soll eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden. Die abschreibungsfähigen Herstellungskosten sollen nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. So soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.
Nicht nur Frankfurt hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Bundesweit sind viele urbane Kommunen kaum in der Lage schnell genug bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Dennoch lässt sich diese Bundesregierung Zeit dieses dringend benötigte Gesetz zu verabschieden.
Da frage ich mich doch was die Frankfurter Bundestagsabgeordneten und ihre Kollegen im Sinne haben. Sicher nicht die Interessen ihrer Wahlkreise.
Ich fordere die Verbände der Frankfurter Parteien auf ihren Bundestagsabgeordneten mit Nachdruck deutlich zu machen das es Zeit zum Handeln ist.