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„CDU-Forderung nach Kürzung der Plenarsitzungen verstößt gegen Hessische Gemeindeordnung und Demokratieprinzip “

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Mit Unverständnis begegnet DIE FRAKTION – der Zusammenschluss aus Die PARTEI, Piratenpartei und Freie Wähler Frankfurt im Römer – auf die Forderung des neuen CDU-Fraktionsvorsitzenden Nils Kößler 16. September, wonach die Dauer der Plenarsitzungen des Stadtparlaments der Stadt Frankfurt am Main durch die Beschränkung der Sitzungszeit auf sechs Stunden begrenzt werden soll.

Mit Unverständnis begegnet DIE FRAKTION – der Zusammenschluss aus Die PARTEI, Piratenpartei und Freie Wähler Frankfurt im Römer – auf die Forderung des neuen CDU-Fraktionsvorsitzenden Nils Kößler 16. September, wonach die Dauer der Plenarsitzungen des Stadtparlaments der Stadt Frankfurt am Main durch die Beschränkung der Sitzungszeit auf sechs Stunden begrenzt werden soll.

„Herr Kößlers Vorschlag wird unweigerlich mit einer Beschneidung der Redezeit der kleinen Fraktionen einhergehen“, schaut Thomas Schmitt (Freie Wähler), Vorsitzender der FRAKTION, in die Zukunft. „Wir halten diese Forderung deshalb für undemokratisch und in keinster Weise vereinbar mit der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie dem Grundgesetz.“

Tatsächlich regelt §36a HGO zwar die Beteiligung innerhalb eines Stadtparlaments/ Gemeindevertretung hinsichtlich der Frage der Verteilung von Redezeit unter den Fraktionen nicht explizit:

„(3) Die Fraktionen wirken bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Gemeindevertretung mit; sie können insoweit ihre Auffassung öffentlich darstellen.“

Dennoch ist hieraus kein über die anteilige Vertretung im Parlament gewichtetes Vorgriffsrecht auf Redezeiten in Parlamenten abzuleiten. Das Konkurrenzverhältnis zwischen politischen Parteien und durch wahlrechtliche Regelungen ist normativ als Wettbewerbsrecht strukturiert – eine Auffassung, die unter anderem der renommierte Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Morlok vertritt. Eine Einschränkung der Redezeiten im Parlament würde jedoch zulasten der kleinen Fraktionen und damit zu einer Bevorzugung unterhalb der in Konkurrenz stehenden Mandatsträger*innen der jeweiligen Fraktionen führen. Anders als der Gemeindevorstand (Magistrat), ist die Gemeindevertretung nämlich nicht als Kollegialorgan in der HGO beschrieben. In diesem Fall ist von einem Ungleichgewicht im politischen Wettbewerb ausgehen, da einzelne Abgeordnete aufgrund ihrer Fraktionszugehörigkeit eine über das übliche Maß hinausgehende Zugriffsmöglichkeit auf Redezeit und damit unverhältnismäßige Bevorzugung bei der Platzierung von Themen in einer öffentlichen Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung/ Gemeindevertretung erhalten.

Dies ist insofern bedenklich, da die Stadtverordnetenversammlung gemäß §9 HGO Abs. 1 das „oberste Organ der Gemeinde“ ist. Eine Einschränkung des Rederechts in Form einer novellierten Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung, welche die kleinen Fraktionen über das derzeitige Maß hinaus einschränken würde, würde zugleich eine Entscheidung über das Kräfteverhältnis zwischen den politischen Parteien und Abgeordneten darstellen, denn angesichts der begrenzten Redezeit pro Mandat ist der Vorteil der einen als der Nachteil der anderen Abgeordneten aufzufassen. Den kleinen Fraktionen würde die benötigte Redezeit zur inhaltlichen Überzeugungsarbeit im Parlament genommen.

Eine Nichtberücksichtigung von kleinen Fraktionen auf der Tagesordnung I der Stadtverordnetenversammlung greift in den politischen Wettbewerb ein, denn die Nichtberücksichtigung der Wortbeiträge derjenigen Abgeordneten, die in kleinen Fraktionen zusammengeschlossen sind, führt zu einer Bevorzugung der in Konkurrenz stehenden Mandatsträger*innen, die in größeren Fraktionen organisiert sind. Dies würde de facto einer Nichtberücksichtigung von Wähler*innenstimmen gleichkommen, da die Abgeordneten der Parteien/Listen die einzelnen Wähler*innen nicht gleichsam repräsentieren könnten. Hier steht der Verdacht der Verletzung des Demokratieprinzips im Raum.

Darüber hinaus ist die Novelle der Geschäftsordnung (GOS) insofern problematisch für die aktuelle Gemeindevertretung und ihr Präsidium, als dass diese Novelle vom Stadtverordnetenvorsteher und dem restlichen Präsidium nicht gebilligt werden dürfte. Die HGO gibt dem Stadtverordnetenvorsteher in §58 Abs. 5 Satz 3 nämlich klar vor:

„Im Übrigen hat der Vorsitzende die Anträge einzelner Gemeindevertreter und Fraktionen auf die Tagesordnung zu setzen, die bis zu einem bestimmten, in der Geschäftsordnung festzulegenden Zeitpunkt vor der Sitzung bei ihm eingehen.

Dieser Vorgabe hat der Stadtverordnetenvorsteher im Rahmen der derzeit gültigen Geschäftsordnung gemäß §17 GOS Folge zu leisten. Die von Herrn Kößler geforderte Änderung der Geschäftsordnung stellt jedoch einen benachteiligenden Eingriff in die Rechte der kleinen Fraktionen bei der Anmeldung einer Tagesordnung dar und steht damit im Widerspruch zu §56 HGO Abs. 4 Satz 1, wonach der Vorsitzende der Gemeindevertretung (=der Stadtverordnetenvorsteher) seiner Arbeit „gerecht“ und „unparteiisch“  nachzukommen hat.

„Eine derartige Novelle, wie sie Herr Kößler fordert, würde den Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler in Bredouille bringen“, steht für Herbert Förster (Piraten), verwaltungspolitischer Sprecher der FRAKTION, fest. „Das verwundert angesichts der Tatsache, dass die beiden doch Mitglied der CDU-Fraktion sind.“

Kein Ausweg beziehungsweise Ausgleich ist die Anhörung der gewählten Gemeindevertreter*innen in den Fachausschüssen der Stadt Frankfurt am Main. Diese sind gemäß HGO keine Vertretungsorgane. §62 HGO Abs. 1 stellt unmissverständlich klar, dass es sich bei Ausschüssen lediglich um Organe der Gemeindevertretung (=des Stadtparlaments) handelt, die „zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse“ geschaffen werden. Da das Parlament gemäß §62 HGO Abs. 1 Satz 5 einen Ausschuss jederzeit auflösen kann, handelt es sich bei diesen Organen nicht um äquivalente Gremien zur Gemeindevertretung (§9 HGO), sodass diese nicht als Ausgleichsort zur Beschränkung der Redezeit in der Stadtverordnetenversammlung in Frage kommen.

Ärger löst die Aussage des neuen CDU-Fraktionsvorsitzenden Kößler aus, wonach spät-abendliche namentliche Abstimmungen im Stadtparlament „Schikane“ seien. Kößler spielt damit auf eine Abstimmung in der vergangenen Sitzung des Stadtparlaments zur Solidarisierung der Stadt Frankfurt mit dem Bündnis „Seebrücke“ an, die DIE FRAKTION gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE zu später Stunde namentlich hatte durchführen lassen.

„Die Aussage von Herrn Kößler ist eine Frechheit. Die Forderung einer namentlichen Abstimmung ist kein Zeichen von Schikane, sondern ein Statement unserer Fraktion dafür, dass wir es mit unserem Anliegen ernst meinen“, wie Nico Wehnemann, sozialpolitischer Sprecher der FRAKTION, betont.

Dieses taktische Handeln legte die Handlungsunfähigkeit der Regierungskoalition offen. Und das, obwohl an jenem Abend eine Mehrheit für den Antrag hätte zustande kommen können. Die Regierungskoalition, insbesondere die CDU, sah sich in der Folge harscher Kritik in der Presse ausgesetzt.

„Dass sich Herr Kößler nun aber über die Geschäftsordnung solche Offenbarungseide wie in der vergangenen Sitzung ersparen will, ist peinlich und die schäbigste Art und Weise, um die Opposition mundtot zu machen, nur weil man in der Koalition zu sehr mit sich selbst beschäftigt ist“, so Wehnemann abschließend.

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