Änderung der Geschäftsordnung (GOS) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main – hier: Ehrenerklärung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Um den §§ 25 & 35 der Hessischen Gemeindeordnung ein größeres Gewicht zu verleihen, wird § 1 der Geschäftsordnung (GOS) der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main um folgenden Punkt (5) ergänzt:
„(5) Stadtverordnete, die Mitglied der Fraktion der „Christlich Demokratische Union“ (CDU) sind und/oder eine Mitgliedschaft in den Parteien „Christlich Demokratische Union Deutschlands“ (CDU) oder „Christlich-Soziale Union in Bayern“ (CSU) besitzen, sind dazu verpflichtet, gegenüber dem Präsidium der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt eine Ehrenerklärung abzugeben, in der sie ihre Unabhängigkeit gem. § 35 HGO sowie die Freiheit vom Widerstreit von Interessen gem. § 25 HGO erklären.“
Begründung:
Im Jahr 2021 steht die Glaubwürdigkeit von Politiker:innen auf allen Funktionsebenen auf der Probe. Immer wieder fallen Volksvertreter:innen der sog. Unions-Parteien durch Korruptions- und Lobbyismus-Affären auf. Denn anders als Rassismus in der Polizei, der gesetzlich verboten ist und deswegen nicht existiert, scheint Korruption, die gesetzlich verboten ist, unter Polikter:innen der Parteien CDU und CSU tatsächlich zu existieren. Die Unions-Parteien haben mit der Einführung einer Ehrerklärung ihrer Bundestagsfraktion eine schnelle und unbürokratische Lösung dafür gefunden, dass Korruption endlich ein Ende findet. Dies lässt sich auch in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt problemlos implementieren und ist im Gegensatz zu anderen geeigneten Maßnahmen (korporative Mitgliedschaft bei Transparency International, Ausbau des Antikorruptionsreferates der Stadt Frankfurt) mit geringem Aufwand verbunden.
Wenngleich die Korruptionsfälle in der Hauptstadt weit entfernt scheinen, begründet sich die im Beschlusstext genannte Maßnahme durch das Verhalten des hiesigen Kreisverbandes der CDU, der im Februar 2012 zwei rechtswidrige Spenden in einer gesamthöhe von 28.000 Euro aus Aserbaidschan, genauer: vom dortigen staatlichen Öl- und Gaskonzern SOCAR entgegennahm, was einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellte. Die CDU Frankfurt beruft sich seither zwar stets auf ihre Straffreiheit, ist jedoch nicht unschuldig.
Dies passt zur dubiosen Haltung der CDU im Bund gegenüber des autokratisch geführten Aserbaidschans, was mit der Lobbyismus- und Korruptionsaffäre erneut deutlich wurde. Insbesondere beteiligt an der sogenannten „Aserbaidschan-Affäre“:
- Thomas Bareiß (CDU)
- Axel Fischer (CDU)
- Olav Gutting (CDU)
- Mark Hauptmann (CDU)
- Eduard Lintner (CSU)
- Nikolaus Löbel (CDU)
- Joachim Pfeiffer (CDU)
- Karin Strenz (†, CDU)
- Tobias Zech (CSU)
Das Vertrauen in die Christdemokratie im Allgemeinen und die Frankfurter Christdemokraten im Speziellen ist somit nachhaltig erschüttert. Zur Ermöglichung einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Stadtparlament aber auch im Kollegialorgan Magistrat ist die Abgabe einer Ehrerklärung zwingend notwendig.