Anträge der DIE FRAKTION
- Titel: Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Etatentwicklung des Historischen Museums
- Antragssteller*in: FRAKTION
- Datum: 10.02.2018 (letzte Aktualisierung des Sachstandes: 28.03.2018)
- Beschreibung:
Betreff:
Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Frage der Etatentwicklung des Historischen Museums
Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 Absatz 2 HGO und § 10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Feststellung der Zusammenstellung und Entwicklung bezüglich der Budgetierung der Gelder des historischen Museums hinsichtlich der Personal- und Betriebs- und Unterhaltungskosten des Caricatura Museums Frankfurt (CMF) seit der Festlegung der Mittel durch den Beschluss § 3009 der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2007 zur Magistratsvorlage M 215/2007 sowie die Entwicklung der im CMF angesiedelten Stellen für Mitarbeitende.
Aus $Gründen ist die Akteneinsicht geboten.
Antragsteller:
FRAKTION
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Nico Wehnemann
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Thomas Schmitt
Vertraulichkeit: Nein
Zuständige Ausschüsse:
Ältestenausschuss
Versandpaket: 21.02.2018
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des Ältestenausschusses am 22.03.2018
, TO I, TOP 6
Bericht:
TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der Vorlage NR 516 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen.
b) Der Kultur- und Freizeitausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt.
c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 516 dargestellten Sachverhalt.
d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht.
e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.03.2018
, TO II, TOP 19
Beschluss:
a) Der Vorlage NR 516 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen.
b) Der Kultur- und Freizeitausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt.
c) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 516 dargestellten Sachverhalt.
d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht.
e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Beschlussausfertigung(en):
§ 2497
, 22. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2018
- Nummer: 516
- Abstimmung der FRAKTION:
- Ortsbeirat:
- Typ: NR